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Tierschutzgesetz zum Verbot von Viehexporten erhält königliche Zustimmung

22nd May 2024

Mit der kürzlich erfolgten königlichen Zustimmung zum Tierschutzgesetz wurde ein zusätzliches Verbot des Transports von lebenden Tieren nach Übersee erlassen.

Nach den neuen Rechtsvorschriften dürfen Tiere nicht zur Fütterung oder Tötung aus dem Vereinigten Königreich verbracht werden. Die Verbringung von Lebendvieh wird unter bestimmten Bedingungen, z. B. im Zusammenhang mit der Fortpflanzung und mit Wettbewerben, weiterhin möglich sein.

Als Reaktion auf die Gesetzgebung erklärte der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz: „Wir sind stolz darauf, dass wir einige der höchsten Tierschutzstandards der Welt haben.

„Unser neues Gesetz nutzt die Freiheiten nach dem Brexit, um eines unserer Wahlversprechen zu erfüllen und diese Standards noch weiter zu stärken, indem es die Ausfuhr von lebenden Schlacht- und Masttieren verhindert, von denen wir wissen, dass sie den Tieren unnötigen Stress und Verletzungen zufügen.“

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