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Verbot der Ausfuhr von Lebendvieh in das Vereinigte Königreich
Die Ausfuhr von Mast- und Schlachtvieh aus Großbritannien ist derzeit aufgrund der Beschränkung der Ausfuhr von Lebendvieh nicht zulässig.
Nordirland ist von den Gesetzen, die von der vorherigen konservativen Regierung entworfen wurden, nicht betroffen.
Das Umweltministerium kommentierte das Verbot mit den Worten, es schütze die Tiere vor Stress, Erschöpfung und Verletzungen auf langen und unnötigen Exporttransporten“.
Sie fuhren fort: „Es wird sicherstellen, dass die Tiere im Inland in britischen Schlachthöfen mit hohem Tierschutzniveau geschlachtet werden, was unsere Position als Nation von Tierliebhabern und als weltweit führendes Land im Bereich des Tierschutzes stärkt, den Wert von britischem Fleisch erhöht und zum Wirtschaftswachstum beiträgt.“
Zu Spitzenzeiten wurden jährlich eine Million Tiere verschifft; das Vieh kam aus Häfen wie Dover, Ramsgate und Brightlingsea.
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