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RCVS kann nach dem Brexit immer noch Tierärzte registrieren
Das House of Lords hat die Verordnung 2019 für Tierärzte und Tierschutz (Änderung) (EU-Ausgang) erlassen, die es dem Royal College of Veterinary Surgeons erlaubt, weiterhin europäische Tierarztabschlüsse anzuerkennen und Tierärzte nach dem Brexit vom Europäischen Wirtschaftsraum zu registrieren. Die Gesetzesänderung ermöglicht es der RCVS, die gesetzliche Prüfung auf Mitgliedschaft für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz, die einen Abschluss haben, der die RCVS-Anforderungen nicht erfüllt, einzuführen. Lord Gardiner von Kimble, der das neue Gesetz in das House of Lords eingeführt hat, sagte: „Wenn das RCVS erfüllt ist, wenn der Antragsteller diese Anforderung erfüllt, und dies einem Gesetz einer britischen Veterinärschule gleichkommt, gibt es keine weitere Bewertung seiner Fähigkeiten und Wissen. Das Kollegium schätzt, dass eine große Mehrheit der Bewerber aus dem EWR diese Anforderung erfüllen wird. Wenn der Bewerber nicht über einen solchen Abschluss verfügt, muss er eine vom RCVS durchgeführte Prüfung ablegen und bestehen. Dies würde dazu beitragen, einen einheitlichen Ansatz bei der Regulierung von Veterinärnormen zu gewährleisten. Diese Änderungen wirken sich nicht auf diejenigen aus, die bereits registriert sind, um eine Veterinäroperation in Großbritannien durchzuführen. Übergangsregelungen stellen auch sicher, dass diejenigen, die sich am Exit-Tag bei der RCVS registrieren, die Möglichkeit haben, ihren Antrag nach den geltenden Regeln prüfen zu lassen
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