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GDC begrüßt High Court Entscheidung über illegale Zahnaufhellung

24th May 2013

Der General Dental Council hat einen neuen High Court entschied, dass die Bedeutung der Gewährleistung, dass die Zahnaufhellung Verfahren sind nur durch geregelten Zahnärzten durchgeführt unterstreicht begrüßt.

Anfang dieses Monats, hob der Oberste Gerichtshof eine frühere Amtsgericht Entscheidung Lorna Jamous der Straftaten der Ausübung der Zahnheilkunde und rechtswidrig, die Tätigkeit der Zahnmedizin, ohne von der GDC geregelt freizusprechen.

Ms Jamous gefunden wurde durchgeführt Zahnaufhellung auf einer Reihe von Patienten unter Verletzung der Zahnärzte haben von 1984 und wird nun von Westminster Magistrates 'Court verurteilt werden.

Die GDC wird zum Schutz der Öffentlichkeit, indem sie Fälle von illegalen Praxis vor Gericht und hat sich verpflichtet, mehrere Initiativen in den letzten Monaten um das Bewusstsein für die Tatsache, dass Bleaching sollte nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden erhöhen verpflichtet.

Eine Aussage von der GDC sagte: "Nur Zahnärzte, Zahnarzthelfer und zahnmedizinische Therapeuten – arbeiten, um die Verschreibung von einem Zahnarzt – durchführen können Zahnaufhellung."

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