Looks like you’re on the German site. Choose another location to see content specific to your location

Home Richter entscheidet zugunsten von Zantac-Anbietern

Richter entscheidet zugunsten von Zantac-Anbietern

9th December 2022

Richter Robin Rosenberg vom US-Bezirksgericht entschied, dass die 2.500 Fälle, die von Klägern vor einem Bundesgericht eingereicht wurden, auf ungenauen Forschungsergebnissen beruhten und dass die einzige gültige Studie des Arzneimittels ein „unbeweisbares Krebsrisiko“ aufzeigte. Von den Klagen betroffene Pharmaunternehmen: GSK, Pfizer, Sanofi und Boehringer Ingelheim haben alle enorm von der Entscheidung profitiert. Analysten haben vorhergesagt, dass die Entscheidung die mögliche Haftung im Zusammenhang mit dem Zantac-Fall erheblich reduzieren würde. Anfang August wurden die Anteile dominanter Pharmaunternehmen um fast 30 Mrd. £ reduziert. Analysten von Morgan Stanley prognostizierten den möglichen Verlust auf bis zu 45 Milliarden US-Dollar. Laut SVB Securities-Spezialist David Risinger schien die Entscheidung „ein Best-Case-Szenario für die Unternehmen“ zu sein. Inzwischen haben sich die Aktienkurse der Unternehmen wieder auf ein ähnliches Niveau wie Anfang August erholt. In den letzten dreieinhalb Jahrzehnten haben große Pharmaunternehmen Ranitidin unter dem Handelsnamen Zantac verkauft. Variationen des Medikaments wurden auch von anderen kleineren Unternehmen angeboten. Die vier an der Klage beteiligten Parteien widersprachen entschieden den Behauptungen, dass der Konsum von Zantac die Wahrscheinlichkeit einer Krebserkrankung vergrößere, und stellten ernsthaft die Zuverlässigkeit des winzigen unabhängigen Labors in Frage, das anfänglich Bedenken hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Zantac und Krebs äußerte. Die Wissenschaftler der „Kläger“ verwendeten in diesem Rechtsstreit systematisch unzuverlässige Methoden mit einem Mangel an Dokumentation darüber, wie Experimente durchgeführt wurden, einem Mangel an Begründungen für analytische Sprünge, einem Mangel an statistisch signifikanten Daten und einem Mangel an intern konsistenten, objektiven, wissenschaftlich fundierten Standards für die unparteiische Auswertung von Daten“, schreibt der Richter in dem mehr als 300 Seiten umfassenden Urteil. © Copyright 2010-2021 Zenopa LTD. Alle Rechte vorbehalten.

Informiert bleiben

Erhalten Sie die neuesten Branchennachrichten, Tipps und mehr direkt in Ihren Posteingang.

wpChatIcon
wpChatIcon