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Home COVID-19-bezogene Kosten können von jedem Auftragnehmer einer öffentlichen Apotheke in England geltend gemacht

COVID-19-bezogene Kosten können von jedem Auftragnehmer einer öffentlichen Apotheke in England geltend gemacht

2nd July 2021

Die britische Regierung hat eine Vereinbarung mit dem Verhandlungsausschuss für pharmazeutische Dienstleistungen getroffen, was bedeutet, dass COVID-19-bezogene Kosten von jedem Auftragnehmer für öffentliche Apotheken in England im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 geltend gemacht werden können des Deals müssen Auftragnehmer im Jahr 2020 erhaltene Vorauszahlungen in Höhe von £ 370 Mio. zurückzahlen. Im Rahmen des Deals können Auftragnehmer IT- und Kommunikationskosten zur Unterstützung des virtuellen Patientenkontakts und der Heimarbeit, zusätzliche Personalkosten aufgrund von COVID-19, Kosten für die Räumlichkeiten COVID-19-sicher machen und Schließungen zum Zwecke des Infektionsschutzes für maximal vierzehn Tage ankündigen. Zwischen dem 5. Juli und 15. August 2021 sollten Anträge bei der NHS Business Services Authority eingereicht werden, wobei die Zahlungen am 1. Oktober 2021 fällig sind.

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