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Patienten müssen keine Zahnformulare mehr unterschreiben
Um die Übertragungsrate von COVID-19 weiter zu minimieren, müssen Patienten keine Zahnformulare mehr unterschreiben, die vom Staatssekretär für Gesundheits- und Sozialwesen für fünf Monate als vorübergehend anerkannt werden und am 31. März 2021 enden Die Patienten müssen ihre Unterschrift auf zahnärztlichen, verschreibungspflichtigen und ophthalmologischen Formen vorlegen. Die Auftragnehmer müssen alle Abschnitte des Behandlungsplans oder des Formulars für die Praxisaufzeichnung ausfüllen, in denen Patienten die zahnärztlichen Leistungen des NHS besuchen, die normalerweise vom Patienten durchgeführt werden. Es ist jedoch auch obligatorisch, dass Patienten nachweisen, dass sie Anspruch auf eine Befreiung von Zahlungen haben oder die entsprechende Gebühr zahlen müssen, und dass berechtigte Auftragnehmer dies im Namen des Patienten auf dem Formular vermerken müssen. Darüber hinaus sollten Auftragnehmer das Dokument mit „COVID-19“ versehen, wo Patienten normalerweise das Formular unterschreiben. In den neuen Leitlinien heißt es: „Eine vorübergehende Aussetzung dieser Unterschriften ist jetzt in Kraft. Es wird zunächst bis zum 31. März 2021 dauern. Dies wird jedoch weiterhin überprüft und kann verlängert werden, wenn weiterhin ein Kreuzinfektionsrisiko besteht oder beseitigt wird, sobald es für Patienten als sicher erachtet wird, die Unterzeichnungsformulare wieder aufzunehmen. ein
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