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Zahnärztliches Personal in der Grundversorgung muss Gesichtsmasken tragen
Public Health England hat erklärt, dass zahnärztliches Personal in einer Umgebung der Grundversorgung immer Gesichtsmasken tragen muss, wenn die Praxis nicht COVID-19-sicher ist. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter in nichtklinischen und klinischen Funktionen eine Gesichtsmaske tragen, wenn die Umgebung nicht COVID-19-sicher ist. Der Rat von Public Health England besagt, dass eine Gesichtsmaske vom Typ 1 oder 2 empfohlen wird, um die Ausbreitung einer Infektion zu verhindern. Wenn jedoch IIR-Masken leichter zugänglich sind und es keine Versorgungsprobleme für ihre Verwendung als PSA gibt, können diese stattdessen verwendet werden. Außerdem rät Public Health England, dass Mitglieder und Patienten Gesichtsmasken tragen sollten, wenn die Praxis keine COVID-19-sichere Umgebung aufrechterhalten kann.
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